Deine Akte weiß längst, was im Bericht stehen muss.
Bericht an die Gutachterin, Befundbericht, Arztbrief, Epikrise: Abschließen wirst Du sie am Ende selbst – den Entwurf macht ganzheit, aus dem dokumentierten Verlauf. Aus den Sitzungen, in denen etwas passiert ist, den Skalenwerten und Deinen Therapiezielen. Was fehlt, steht als markierte Lücke im Text.
Ab 25 € netto im Monat – alle Funktionen in jedem Tarif.
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Schematische Beispielansicht: Aus einer Fallakte in ganzheit entsteht ein Berichtsentwurf, in dem fehlende Angaben als Lücke markiert bleiben – keine echte Akte.
DSGVO-konform
Ohne personenbezogene Daten, ohne AV-Vertrag.
SSL verschlüsselt
TLS auf dem Weg, verschlüsselt in der Ablage.
DE & EU Hosting
Server in Deutschland, KI-Verarbeitung in der EU.
„Die Entwürfe sind versandfertig.“
Vier Stunden für ein halbes Jahr, das längst dokumentiert ist.
In einer DPtV-Befragung von 2014 brauchten PsychotherapeutInnen für den Bericht an die GutachterIn bei einer Langzeittherapie im Mittel gut vier Stunden. Die Hälfte der Befragten lag bei vier Stunden oder darüber, das oberste Viertel bei fünf.
Das Formular ist es nicht – das ist schnell ausgefüllt. Die Stunden kostet der Bericht, und daran ist das Schreiben der kürzere Teil. Der längere ist das Zusammensuchen. In welcher Sitzung kam der Satz über den Vater? Wann ist der Wert das erste Mal gefallen? Wie hattest Du die Ziele am Anfang formuliert, bevor die Behandlung sie verschoben hat?
Du rekonstruierst ein halbes Jahr, das in Deiner Akte längst steht.
Einen Bericht zu entwerfen ist keine Schreibarbeit. Es ist Lesearbeit.
Alles, was im Bericht stehen muss, steht schon irgendwo: in den Protokollen eines halben Jahres, in einem Skalenverlauf, in den Zielen, die Du am Anfang formuliert hast. Es steht nur nicht an einem Stück da – und niemand hat vor jedem Bericht die Zeit, ein halbes Jahr noch einmal ganz zu lesen.
Genau da taugt eine Maschine etwas. Sie liest alles, jedes Mal, und ordnet es der Gliederung zu, der der Bericht folgt.
Den Rest machst Du. Aber Du fängst nicht mehr bei null an.
Für wen der Bericht ist, entscheidet, wie er aussieht.
An die Krankenkasse
Den PTV-Bericht an die Gutachterin – und die weiteren Berichte, die im Antrags- und Gutachterverfahren an die Kasse gehen.
An Behörden und Kostenträger
Befundberichte für die Rentenversicherung, den Medizinischen Dienst und das Versorgungsamt. Dazu die fachlichen Begründungen zu Kostenerstattungsanträgen nach § 13 Abs. 3 SGB V, für die PKV und für die Beihilfe.
An KollegInnen
Arztbriefe und Berichte an mit- oder weiterbehandelnde KollegInnen.
An Deine PatientInnen
Atteste und Bescheinigungen.
Am Ende der Behandlung
Die Epikrise und den Abschlussbericht.
Und laufend
Die Behandlungs- und Verlaufsdokumentation, aus der alles andere entsteht.
Alle diese Dokumente entstehen aus dem dokumentierten Verlauf einer Behandlung. Du prüfst, passt an, ergänzt – und entscheidest.
Das steht in keiner Vorlage.
Ein echter Entwurf, gekürzt und mit geänderten Falldetails – sonst unverändert.
Da ich als KI Fehler mache und halluzinieren kann: Bitte lies den Entwurf kritisch gegen, die inhaltliche Verantwortung liegt bei Dir.
Bericht an die Gutachterin – Umwandlungsantrag
Chiffre: [einsetzen]
Therapieverfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Bisherige Sitzungen: 15 (Kurzzeittherapie)
Beantragtes Kontingent: [fehlt: Gesamtsitzungszahl LZT, z. B. 60]
Frequenz: [fehlt: vermutlich 1x/Woche – bitte bestätigen]4. Behandlungsrelevante Angaben zur Lebensgeschichte
Der Patient wuchs als älterer von zwei Brüdern in einer Kleinstadt auf. Der Vater wird als physisch anwesend, aber emotional abwesend beschrieben. Die familiäre Atmosphäre sei „ruhig, aber kühl“ gewesen, emotionale Gespräche hätten kaum stattgefunden. Der jüngere Bruder sei „der Liebling“ gewesen; der Patient habe früh die Rolle „des Stillen, der keine Probleme macht“ eingenommen.
Ein bedeutsamer Ressourcenbereich war das Klavierspiel, das der Patient mit 14 Jahren begann und in dem er erstmals Anerkennung durch einen Musiklehrer erfuhr. Der Vater habe das Üben als „Krach“ abgetan, was der Patient als tiefgreifende Entwertung erlebte.
Es steht in Deiner Akte, und der Entwurf holt es dort heraus: die Szene, auf die Deine Dokumentation hinausläuft, die Momente, in denen etwas passiert ist, den Verlauf der Selbsteinschätzungsskala.
Am Ende steht, was zur Fertigstellung fehlt – aus der Akte heraus, nicht als Textbaustein.
Was in Deiner Akte fehlt, steht im Entwurf als Lücke – nicht als Satz.
Eine ganze Berichtsposition, in der nichts steht
Ein Entwurf, der gut klingt, ist leicht zu bauen. Ein Entwurf, mit dem Du arbeiten kannst, ist etwas anderes: Er muss an den Stellen aufhören, an denen er nichts weiß.
Aus demselben Entwurf, Position 3 – vollständig:
3. Somatischer Befund, Konsiliarbericht, Vorbehandlungen
[fehlt: Konsiliarbericht – Ergebnis und Datum]
[fehlt: Aktuelle Medikation – Antidepressiva? Falls keine: „Keine psychopharmakologische Medikation.“]
[fehlt: Psychotherapeutische, psychiatrische oder psychosomatische Vorbehandlungen – falls keine: „Keine Vorbehandlungen.“]
Drei Zeilen, kein Wort Fließtext. Ein Werkzeug, das plausibel klingen will, hätte hier etwas hingeschrieben – „keine relevanten Vorbehandlungen bekannt“ ist schnell getippt und wäre eine Behauptung über Deinen Fall.
Und die Lücke sagt gleich mit, was hingehört. Wo die Antwort „nichts“ lauten könnte, steht die Formulierung dafür schon daneben.
Wo Deine Akte sich widerspricht, fällt es hier auf
Der Entwurf schließt mit dem, was Du noch brauchst – sortiert, nicht als Liste von Textbausteinen:
Was Du noch ergänzen musst: Substanziell fehlen der Konsiliarbericht, die gesicherte ICD-10-Diagnose, eventuelle Testdiagnostik, Angaben zu Vorbehandlungen und Medikation sowie die beantragte Sitzungszahl und Frequenz. Davon ist die Diagnose das Dringendste – der Gutachter braucht eine klare ICD-10-Codierung, und die Akte ist da aktuell widersprüchlich (leicht vs. mittelgradig).
Der letzte Halbsatz ist der Punkt. Der Widerspruch steht in Deiner eigenen Akte – eine Codierung, daneben Dein Vermerk „Abklären: mittelgradig oder leicht“. Beim Lesen ist er aufgefallen, und er steht jetzt da.
Das ist ein Plausibilitätscheck Deiner Unterlagen, keine Diagnostik. ganzheit liest, was in der Akte steht, und meldet, wo zwei Einträge nicht zusammenpassen. Es entscheidet nichts davon, es schlägt nichts vor und es bewertet Deine PatientIn nicht. Die Diagnose stellst Du.
Der Nutzen liegt im Zeitpunkt: Du siehst es, während der Bericht entsteht – nicht beim dritten Lesen.
Das ändert, was Prüfen überhaupt heißt. Du liest keinen Text gegen, der plausibel klingen will, und suchst nicht nach Sätzen, die zu glatt sind, um zu stimmen. Du entscheidest die Stellen, die er Dir offen hingelegt hat.
Ein Entwurf, der nie behauptet, was er nicht weiß, verlangt eine andere Prüfung – keine längere.
Der Entwurf steht nach rund einer Minute. Danach beginnt Deine Arbeit, und sie ist Prüfung statt Rekonstruktion: lesen, schärfen, ergänzen, was nur Du weißt, entscheiden. Das sind erfahrungsgemäß rund zehn Minuten.
Der nächste Bericht ist der beste Test. Probier ihn hier.
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Und der Bericht, der in drei Wochen fällig ist?
Schematische Beispielansicht des Dokumenten-Imports in ganzheit – keine echte Akte.
Ein Entwurf ist so gut wie die Akte, aus der er entsteht. Für einen Fall, den Du nie hier dokumentiert hast, kann ganzheit nichts entwerfen, was Du gebrauchen könntest. Das ist keine Anlaufschwierigkeit, die sich nach zwei Wochen erledigt – es ist die Bedingung, unter der das Ganze überhaupt funktioniert.
Abtippen musst Du dafür nichts. Lade die Dokumentation des laufenden Falls als PDF hoch: Daraus entstehen die Akte, die Sitzungsprotokolle und der Verlauf – und der Bericht entsteht daraus wie aus jedem anderen Fall.
Deine bisherige Software bleibt dabei unangetastet. Es gibt keine Schnittstelle, keine Parallelphase und keinen Stichtag, an dem Du umgestiegen sein musst. ganzheit tritt neben Deine Praxisverwaltung, nicht an ihre Stelle: Hier liegt die fachliche Akte – der Verlauf, die Protokolle, die Berichte. Termine, Abrechnung und Stammdaten bleiben dort, wo sie hingehören.
Was Deine PatientInnen Dir anvertrauen, bleibt bei Dir.
Deine Dokumentation liegt auf Servern in Deutschland. Die KI-Verarbeitung läuft innerhalb der EU. Deine Inhalte gehen nicht an OpenAI oder andere KI-Anbieter und werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
Dokumentiert wird auf Chiffrenbasis – unter dem Kürzel, nicht unter dem Namen. Dadurch verarbeitet ganzheit keine personenbezogenen Daten Deiner PatientInnen, und Du brauchst mit uns keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Zuordnung zwischen Chiffre und Mensch bleibt dort, wo sie hingehört: bei Dir.
Ein C5-Testat haben wir nicht. Wir setzen den technischen Standard des BSI weitgehend um und streben das Testat an; bis es vorliegt, gilt die Chiffre.
Alle Funktionen. Auch im kleinsten Tarif.
ganzheit kostet 25 bis 145 € netto im Monat, je nachdem, wie viel Du damit arbeitest. Die vier Tarife unterscheiden sich in zwei Zahlen: wie viele Fallakten Du gleichzeitig führst und wie oft im Monat die KI mitarbeitet – ein Kontingent, gegen das Berichtsentwürfe und Fallbesprechungen gemeinsam laufen.
Monatlich kündbar, per Klick oder E-Mail.
Was PsychotherapeutInnen vor dem ersten Entwurf wissen wollen.
Ist das noch persönliche Leistungserbringung?
Die BPtK hat dazu im Februar 2026 eine Praxis-Info veröffentlicht. Sie zählt Antrags- und Gutachtenentwürfe ausdrücklich zu den administrativen KI-Anwendungen und hält für persönlich zu erbringende Leistungen – die Antragstellung im Gutachterverfahren nennt sie beim Namen – zwei Bedingungen fest: Ein KI-System darf nur unterstützend und ergänzend als Hilfsmittel eingesetzt werden, und das Ergebnis ist in jedem Fall selbst kritisch zu prüfen.
Genau darauf ist ganzheit gebaut. Was am Ende steht, ist ein Entwurf: Du liest ihn, änderst ihn, ergänzt ihn und verantwortest ihn. Er weist sich selbst als KI-Ausgabe aus, und er markiert die Stellen, an denen er nichts weiß, statt sie zu füllen.
Was, wenn ich das Verfahren anders sehe als der Entwurf?
Dann sagst Du es ihm. Der Entwurf entscheidet nicht über Dein Verfahren – er liest es aus Deiner Dokumentation, schreibt dazu, dass er das getan hat, und fragt nach, wenn auf dem Antrag etwas anderes stehen soll. Dasselbe gilt für die Diagnose: Wo die Akte uneindeutig ist, gibt er die Entscheidung an Dich zurück.
Kann ich eigene Vorlagen hinterlegen?
Ja. Neben den Dokumenten oben kannst Du eigene Vorlagen definieren – mit den Abschnitten, die Du brauchst. Einmal angelegt, stehen sie Dir bei jedem Fall zur Verfügung.
Ändert sich etwas, wenn das Gutachterverfahren digital läuft?
Für diese Seite nichts. Der G-BA hat im März 2026 eine Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen, die das Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahren digital ermöglicht; sie ist am 17. Juni 2026 in Kraft getreten. Das Nähere zur Umsetzung regeln erst Vereinbarungen der Bundesmantelvertragspartner – wann es in einer einzelnen Praxis ankommt, ist offen.
Digitalisiert wird ohnehin der Weg des Berichts, nicht seine Erstellung. Der Postweg fällt weg, die Stunden am Schreibtisch nicht.
Der nächste Bericht steht ohnehin an.
Probier aus, wie es ist, ihn nicht aus der Erinnerung zu schreiben. 14 Tage kostenlos, voller Funktionsumfang, ohne Kreditkarte.
Derselbe Verlauf, der die Berichte trägt, trägt auch das Gespräch darüber. Mehr über die Intervision → · Was ganzheit kostet →