Wer schreibt den Bericht an den Gutachter?
Der Entwurf, der über niemanden spricht
Der Bericht für M.R. muss diese Woche raus, und Du hast Dir vorgenommen, es Dir diesmal leichter zu machen. Also öffnest Du ein allgemeines KI-Werkzeug und beschreibst, worum es geht: das Störungsbild, die Behandlungslogik, worauf die Begründung hinauslaufen soll. Den Fall selbst lässt Du draußen – keinen Namen, keine Chiffre, nichts, woran jemand M.R. wiedererkennen könnte. So, wie man es überall empfohlen bekommt.
Der Entwurf ist in Sekunden da, und er ist gut gebaut. Die Begriffe sitzen, die Abschnitte stehen in der richtigen Reihenfolge, der Ton stimmt. Nichts daran ist falsch.
Und dann liest Du ihn ein zweites Mal und merkst, dass oben jede beliebige Chiffre stehen könnte.
Es steht kein Satz darin, der nur auf M.R. zutrifft. Nicht die Szene aus der sechsten Sitzung, in der zum ersten Mal etwas anderes im Raum war. Nicht die Verschiebung, die im Frühjahr passiert ist. Nicht der Wert, der seit vier Wochen wieder fällt, nachdem er ein halbes Jahr stabil war. Was dasteht, ist eine korrekte Beschreibung des Störungsbildes und eine plausible Behandlungslogik dazu – und beides hättest Du auch bekommen, wenn Du an eine andere Behandlung gedacht hättest.
Also fängst Du an, den Text spezifisch zu machen. Und irgendwo zwischen dem dritten und vierten Absatz wird klar, dass genau das die Arbeit ist, die Dir abgenommen werden sollte.
Beispiel für einen mit ganzheit generierten Entwurf eines Berichtes an den Gutachter.
Warum liest sich der Entwurf, als ginge es um niemanden?
Weil Du alles richtig gemacht hast.
Der Rat, der zu diesem Thema kursiert, läuft überall auf dasselbe hinaus: Gib den Fall nicht ein. Frag abstrakt. Lass Dir eine Behandlungsbegründung für ein Störungsbild formulieren, nicht für diesen Menschen. Dann ist niemand identifizierbar, und Du bekommst trotzdem brauchbare Textbausteine.
Der Rat ist nicht falsch. Er löst ein echtes Problem, und er löst es an der richtigen Stelle: Was Deine PatientInnen Dir anvertrauen, gehört nicht in ein beliebiges Textfeld, und dafür stehst Du persönlich gerade, nicht Deine Software.
Nur hat die Lösung eine Konsequenz, die selten mitgesagt wird. Die Vertraulichkeit wird hier dadurch hergestellt, dass der Fall aus dem Text verschwindet. Und ein Text, aus dem der Fall verschwunden ist, kann über den Fall nichts sagen. Das Ergebnis ist nicht zufällig allgemein – es ist konstruktionsbedingt allgemein. Es könnte gar nicht anders sein.
Was Du am Ende in der Hand hältst, ist eine gut formulierte Hülle. Die Arbeit, sie zu füllen, ist die Rekonstruktion des Verlaufs – dieselbe Arbeit, die den Bericht ohnehin lang macht.
Zwei Wege, auf denen ein Entwurf entsteht
An dieser Stelle sind wir hängengeblieben, und die Frage, die dabei herauskam, ist nicht „wie wird der Text besser?", sondern: woher nimmt er seine Substanz?
Es gibt dafür genau zwei Möglichkeiten, und sie sehen an der Oberfläche gleich aus.
Die Substanz kommt aus dem Modell. Es weiß nichts über die Behandlung, über die Du schreibst. Was es hat, ist Fachliteratur, Sprachmuster und die paar Sätze, die Du gerade eingegeben hast. Daraus baut es etwas, das aussieht wie ein Bericht. Wo ihm der Fall fehlt, verallgemeinert es – und wenn Du ihm zu wenig gibst, füllt es die Lücke mit dem Plausibelsten, das es kennt. Das ist keine Fehlfunktion, sondern die einzige Möglichkeit, die es hat.
Die Substanz kommt aus dem dokumentierten Verlauf. Aus der Diagnose, die in der Akte steht. Aus den Therapiezielen, die Du formuliert hast. Aus den Sitzungen, die Du dokumentiert hast, mit den Nummern, in denen etwas passiert ist. Aus den Skalenwerten und ihrer Entwicklung. Der Entwurf ist dann spezifisch, weil seine Quelle spezifisch ist – und die Vertraulichkeit ist eine Ebene tiefer gelöst, nämlich in der Akte selbst: Gearbeitet wird über die Chiffre, so wie Du den Fall auch in der Intervision vorstellen würdest.
Der Unterschied zwischen beiden ist keine Qualitätsfrage der Formulierung. Beide schreiben ordentliche Sätze. Es ist eine Herkunftsfrage des Inhalts – und sie entscheidet, ob Du den Entwurf prüfst oder ihn schreibst.
Was die Kammer für die Antragstellung im Gutachterverfahren erwartet
Es gibt zu dieser Frage seit Februar 2026 eine Position der eigenen Kammer, und sie ist konkreter, als man erwarten würde. Die BPtK-Praxis-Info „Administrative KI in Ihrer Praxis" nennt die Antragstellung im Gutachterverfahren ausdrücklich – als eine der persönlich zu erbringenden Leistungen, bei denen ein KI-System nur unterstützend und ergänzend als Hilfsmittel eingesetzt werden darf. Das Ergebnis ist in jedem Fall selbst kritisch zu prüfen.
Der Satz, der daneben steht, ist der eigentlich wichtige: Entscheidend ist nicht die Zweckbestimmung der KI, sondern die tatsächliche Anwendung. Es hilft also nicht, dass ein Werkzeug sich als Entwurfshilfe bezeichnet. Es zählt, was damit passiert.
Und zum Ort der Verarbeitung wird die Praxis-Info ebenfalls deutlich: Mit der Nutzung eines externen Servers verlassen die Daten die Praxis, und PatientInnendaten sind in diesem Fall zwingend zu anonymisieren oder zu verschlüsseln.
Das ist bemerkenswert, weil es zwei Dinge zusammenbindet, die sonst getrennt verhandelt werden. Die Kammer sagt nicht: nutzt keine KI. Sie sagt: Der Bericht bleibt Deine Leistung, und die Daten bleiben geschützt. Beides gleichzeitig. „Entwurf, nicht Ersatz" ist damit keine Bescheidenheitsformel eines Anbieters, sondern die Erwartung der eigenen Berufsvertretung.
Was sich am Verfahren selbst gerade bewegt, ändert daran nichts. Der G-BA hat im März beschlossen, dass das Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahren digital laufen darf; seit dem 17. Juni 2026 ist die Richtlinienänderung in Kraft, das Nähere zur Umsetzung regeln die Bundesmantelvertragspartner. Das nimmt die Postlaufzeiten. Am Schreibtisch ändert es nichts – und das Verfahren selbst bleibt: Das Qualitätssicherungsverfahren, an das seine Ablösung geknüpft war, wird bis Ende 2030 in Nordrhein-Westfalen erprobt, bevor überhaupt über einen bundesweiten Einsatz entschieden wird.
Der Entwurf ist so gut wie die Akte
Damit steht die Antwort, und sie verschiebt die Frage von einer Stelle an eine andere.
Ein Werkzeug, das am leeren Dokument beginnt, kann Dir das Formulieren abkürzen. Es kann Sätze bauen, Übergänge glätten, eine Struktur halten. Was es nicht kann, ist Dir sagen, was in dieser Behandlung passiert ist – weil es das nicht weiß und nicht wissen kann.
Die Substanz kann nur aus der Akte kommen. Und damit ist die Frage nach dem Berichtsentwurf gar keine Frage an das Schreibwerkzeug. Sie ist eine Frage an die laufende Dokumentation.
Das ist der unbequeme Teil daran: Ob der Bericht Dir einen ganzen Abend wegnimmt oder nebenher entsteht, entscheidet sich nicht, wenn Du ihn schreibst. Es entscheidet sich vorher, in der Form, in der der Verlauf entstanden ist. Steht er als Stichwortkette in einem Notizfeld, das für zwei Zeilen gebaut ist, hilft Dir kein Werkzeug der Welt – es hat nichts, woraus es schöpfen könnte.
Wie das bei ganzheit aussieht
Genau an dieser Stelle setzt ganzheit an, und zwar an der Dokumentation, nicht am Bericht. Du ziehst dafür nichts um: ganzheit tritt neben Deine Praxisverwaltung, es ersetzt sie nicht.
Dokumentiert wird so, wie Du ohnehin arbeitest – Du sprichst die Sitzung frei ein, tippst, oder fotografierst die Seite aus der Handakte. Gesprochen wird dabei über die Chiffre, nicht über den Namen. Daraus baut ganzheit ein strukturiertes Protokoll, nach einer Vorgabe, die Du wählst. Die KI erfindet dabei nichts: Sie verwendet ausschließlich, was Du gesagt hast, und wo die Grundlage fehlt, schreibt sie keinen Inhalt, sondern einen Hinweis, was noch fehlt.
Steht der Bericht an, entwirft ganzheit ihn aus diesem Verlauf – aus allen dokumentierten Sitzungen, den Skalenwerten, den Therapiezielen, der Diagnose. Das dauert etwa zwei Minuten, und was dabei herauskommt, sieht anders aus als die Hülle vom Anfang.
Es steht der Verlauf darin, mit den Sitzungen, in denen sich etwas verschoben hat, und mit den Werten von damals und heute.
Wo in der Akte etwas fehlt, steht die Lücke im Text – an der Stelle, an der der Inhalt hingehörte, sichtbar markiert. Fehlt der Konsiliarbericht, erfindet ganzheit keinen, sondern schreibt hin, dass er fehlt. Am Ende steht die Liste dessen, was zur Fertigstellung noch gebraucht wird.
Widersprüche werden zurückgegeben, nicht geglättet. Steht in der Akte eine Diagnose, an der Du selbst einen Vermerk hinterlassen hast, benennt der Entwurf das und gibt die Entscheidung an Dich zurück, statt sich für eine Variante zu entscheiden.
Der Entwurf weist sich als Entwurf einer KI aus und sagt vorab, wo die inhaltliche Verantwortung liegt.
Danach beginnt Deine Arbeit, und sie ist Prüfung statt Rekonstruktion: lesen, schärfen, ergänzen, was nur Du weißt, entscheiden. Das sind erfahrungsgemäß rund zehn Minuten. Manche NutzerInnen berichten uns, dass der Entwurf direkt versandfertig sei – trotzdem gilt, was die Kammer verlangt und was wir nicht anders sehen: Die KI liefert einen Entwurf, keinen fertigen Bericht. Sie nimmt Dir den leeren Bildschirm ab, nicht die Verantwortung.
Was das Formular selbst angeht: Das füllst Du weiter dort aus, wo Du es heute tust. ganzheit entwirft den Bericht, nicht die Vordrucke.
Und was Deine PatientInnen Dir anvertrauen, bleibt bei Dir: Deine Dokumentation liegt auf Servern in Deutschland, die KI-Verarbeitung läuft innerhalb der EU. Weil Du durchgehend auf Chiffrenbasis arbeitest, verarbeitet ganzheit keine personenbezogenen Daten Deiner PatientInnen – im Einzelnen nachzulesen auf der Dokumentationsseite.
Wenn Dich das anspricht: Sieh Dir an, wie die Dokumentation in ganzheit funktioniert, oder teste sie 14 Tage kostenlos.
Häufige Fragen
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Entscheidend ist nicht das Schreibwerkzeug, sondern die Quelle. Ein Entwurf, der aus einer allgemeinen Eingabe entsteht, kann nur allgemein sein – er kennt die Behandlung nicht. Ein Entwurf aus dem dokumentierten Verlauf enthält den Fall, weil die Akte ihn enthält. Die fachliche Prüfung bleibt in beiden Fällen bei Dir; bei der Antragstellung im Gutachterverfahren erwartet die BPtK sie ausdrücklich.
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Ausschließlich aus der Akte: Diagnose, Therapieziele, die Sitzungsprotokolle, die Skalenverläufe. Was Du nie dokumentiert hast, steht auch im Entwurf nicht – und wo die Grundlage fehlt, markiert ganzheit die Lücke, statt sie zu füllen.
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Nein. ganzheit entwirft den Bericht – den freien Text – aus dem dokumentierten Verlauf. Die Vordrucke selbst füllst Du weiter dort aus, wo Du es heute tust.
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Nein – und das ist der Punkt. ganzheit ist so gebaut, dass Du es vollständig auf Chiffrenbasis nutzt. Dadurch verarbeitet ganzheit keine personenbezogenen Daten Deiner PatientInnen, und Du brauchst mit uns keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Zuordnung zwischen Chiffre und Mensch bleibt bei Dir.
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Deine gespeicherte Dokumentation liegt auf Servern in Deutschland, die KI-Verarbeitung läuft innerhalb der EU. Deine Inhalte gehen nicht an OpenAI oder andere KI-Anbieter und werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
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Nein. ganzheit ist die fachliche Akte und tritt neben Deine Praxisverwaltung. Abrechnung, Termine und Stammdaten bleiben dort, ebenso der Anschluss an Telematikinfrastruktur und ePA. Es gibt nichts zu migrieren.
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Der Entwurf ist so gut wie der Verlauf, aus dem er entsteht. Bei einer laufenden Behandlung hast Du bis zum nächsten Bericht noch Sitzungen, die vollständig dokumentiert einlaufen können – für den darauffolgenden ist der Verlauf dann komplett.